Verträge Netzzugang
Lieferantenrahmenvertrag
Dieser Vertrag regelt die Rechte und Pflichten der Vertragspartner zum Zugang zu den Energieversorgungsnetzen für die Belieferung von Letztverbrauchern, deren elektrische Anlagen an das Verteilungsnetz des Netzbetreibers angeschlossen sind.
Anschlussnutzungsvertrag
Der Anschlussnutzungsvertrag regelt die gegenseitigen Rechte und Pflichten zwischen Netzbetreiber und Kunde anlässlich der Nutzung des Anschlusses an der bezeichneten Entnahmestelle zum Zwecke des Strombezugs durch den Kunden.
Kundenzentrum
Stadtwerke Erding GmbH
Am Gries 21
85435 Erding
Telefon (08122) 407-111
Telefax (08122) 407-105
info@stadtwerke-erding.de
Öffnungszeiten:
Montag bis Mittwoch:
08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag:
08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr
Freitag:
08:00 - 12:00 Uhr
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