Stromnetz
Die Überlandwerk Erding GmbH & Co. KG (ÜE) ist ein 100%iges Tochterunternehmen der Stadtwerke Erding GmbH. Das Versorgungsunternehmen betreibt das Stromnetz des Erdinger Stadtgebietes und der Gemeinden Berglern, Eitting, Marzling, sowie Teile der Gemeinden Fraunberg, Langenbach und Wartenberg.
- Fotos: Fotostudio Naglik
Netzanschluss
Anmeldung eines kurzzeitigen Anschlusses / Baustrom
Für die Anmeldung eines Baustromanschlusses steht Ihnen nachfolgendes Formular zur Verfügung:
Anmeldung eines Notstromaggregats am Mittel-/Niederspannungsnetz
Für die Anmeldung eines Notstromaggregats am Mittel-/Niederspannungsnetz steht Ihnen nachfolgendes Formular zur Verfügung:
Anmeldung an das Niederspannungsnetz
Für den Netzanschluss benötigen wir von Ihnen die ausgefüllte Anmeldung an das Niederspannungsnetz sowie den Lageplan des Gebäudes und den Grundrissplan des Kellergeschosses.
Die Netzform im Versorgungsgebiet ist ein TN-Netz.
Der Netzanschlussvertrag wird Ihnen in zweifacher Ausfertigung mit dem Kostenangebot zugeschickt. Zur Beauftragung schicken Sie bitte ein Exemplar unterschrieben zurück.
Rechtsgrundlage für den Netzanschluss ist das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) mit den §§ 17 - 19 sowie die nachgelagerten Verordnungen über die "Allgemeinen Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung" (NAV). Zusätzlich zu den Allgemeinen Bedingungen der NAV gelten die nachstehenden Ergänzenden Bedingungen der Überlandwerk Erding GmbH & Co. KG sowie das Preisblatt.
- Niederspannungsanschlussverordnung
- Ergänzende Bedingungen zur NAV
- Preisblatt zu den Ergänzenden Bedingungen NAV - gültig ab 01.01.2024
Für eine Wiederplombierung steht Ihnen folgendes Formular zur Verfügung:
Für eine Bewertung von Elektrogeräten größer 75A steht Ihnen folgendes Formular zur Verfügung:
Wandlermessung
Für Wandlermessungen bis 250 A gilt das Merkblatt für Mess- und Wandlerschränke vom VBEW:
Bei Wandlermessungen über 250 A wird jede Messung separat nach Vorlage der Aufstellzeichnung der Wandlermessung geprüft und freigegeben.
Antrag für Inbetriebsetzung
Für die Inbetriebsetzung Ihrer Anlage stehen Ihnen folgende Formulare zur Verfügung:
- Anmeldung an das Niederspannungsnetz
- Datenblatt Steuerbare Verbrauchseinrichtung (z.B. Ladeeinrichtung und Wärmepumpe)
Information für Planer, Projektanten und Installateure
- Technische Mindestanforderungen gem. § 19 Abs. 1 EnWG
- Technische Anschlussbedingungen gültig ab 01.05.2019
- Formular zur Installateureintragung
- Grundsätze für die Zusammenarbeit mit dem Elektrotechniker-Handwerk
Im Mittelspannungsnetz setzt die Überlandwerk Erding GmbH & Co. KG die technische Anschlussregel Mittelspannung VDE-AR-N 4110 um. Bei genauerer Umsetzung der Norm im Detail nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf.
Anmeldung an das Mittelspannungsnetz (Bezugsanlagen)
Für den Netzanschluss an das Mittelspannungsnetz benötigen wir von Ihnen die ausgefüllte Anmeldung, die Formulare E.1 und E.2 sowie den Lageplan.
Der Netzanschlussvertrag wird Ihnen in zweifacher Ausfertigung mit dem Kostenangebot zugeschickt. Zur Beauftragung schicken Sie bitte ein Exemplar unterschrieben zurück.
Rechtsgrundlage für den Netzanschluss ist das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) mit den §§ 17 - 19 sowie die Verordnungen über die "Allgemeinen Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung" (NAV). Zusätzlich zu den Allgemeinen Bedingungen der NAV gelten die Ergänzenden Bedingungen der Überlandwerk Erding GmbH & Co. KG sowie das Preisblatt. Diese Unterlagen finden sie oben unter "Anschluss an das Niederspannungsnetz".
Dezentrale Erzeugungsanlagen (EEG & KWK-G)
Anschluss einer steckerfertigen Erzeugungsanlage
Eigenerzeugungsanlagen bis maximal 600 W (sogenannte "steckerfertige PV-Anlagen" ohne EEG-Vergütung)
- Das wichtigste auf einen Blick: FAQ zu steckerfertigen PV-Anlagen
- Anmeldung einer Mikro PV-Anlage bis 600 W - ab 01.02.2023
- Anmeldung einer Mikro PV-Anlage - Anhänge ab 01.02.2023
Anschluss einer Erzeugungsanlage an das Niederspannungsnetz
Für die Anmeldung Ihrer Erzeugungsanlage an das Niederspannungsnetz benötigen wir die Formulare E.1 und E.2 und für die Anmeldung eines Speichers das Formular E.3.
Hier Beispiele für mögliche Messkonzepte:
Anschluss einer Erzeugungsanlage an das Mittelspannungsnetz
Für die Anmeldung Ihrer Erzeugungsanlage an das Mittelspannungsnetz benötigen wir die Formulare E.1, E.8 (auch von Bestandsanlagen an Ihren Netzanschluss), E.13 und E.14.
Wandlermessung
Für Wandlermessungen bis 250 A gilt das Merkblatt für Mess- und Wandlerschränke vom VBEW:
Bei Wandlermessungen über 250 A wird jede Messung separat nach Vorlage der Aufstellzeichnung der Wandlermessung geprüft und freigegeben.
Einspeisemanagement
- Antrag zur Aufhebung der 70%-Wirkleistungsbegrenzung bei PV bis 7 kWp
- Eigenerzeugungsanlagen unter 100 kW
- Eigenerzeugungsanlagen über 100 kW
Information für Planer, Projektanten und Installateure
- Technische Mindestanforderungen gem. § 19 Abs. 1 EnWG
- Technische Anschlussbedingungen gültig ab 01.05.2019
Im Mittelspannungsnetz setzt die Überlandwerk Erding GmbH & Co. KG die technische Anschlussregel Mittelspannung VDE-AR-N 4110 um. Bei genauer Umsetzung der Norm im Detail nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf.
Austausch von PV-Modulen
Sollten Sie aufgrund eines technischen Defekts, einer Beschädigung oder eines Diebstahls ein oder mehrere PV-Module Ihrer Solaranlage austauschen müssen, so füllen Sie bitte das Formular „Erklärung zum Austausch von PV-Modulen“ aus und senden uns das unterschriebene Formular mit den entsprechenden Nachweisen zurück.
Anlagenbetreiberwechsel
Sollte sich der Betreiber Ihrer Erzeugungsanlage ändern, benötigen wir als Ihr zuständiger Verteilnetzbetreiber einige Unterlagen von Ihnen. Bitte füllen Sie daher das angefügte Formular „Umschreibung einer Stromerzeugungsanlage (Betreiberwechsel)“ aus und senden uns das unterschriebene Formular mit den entsprechenden Nachweisen zurück.
Zudem benötigen wir folgende Unterlagen vom neuen Betreiber der Erzeugungsanlage:
Clearingstelle EEG / KWK-G
Die Clearingstelle EEG|KWKG ist eine neutrale, unabhängige Stelle zur außergerichtlichen Klärung von Fragen des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) und des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG). Die Clearingstelle EEG|KWKG bietet allen Marktakteuren die Möglichkeit, Konflikte zeitnah und unkompliziert durch Verfahren beizulegen und Antworten auf Anwendungsfragen zum EEG und zum KWKG zu erhalten.
Nähere Informationen finden Sie unter https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/
Entgelte Netzzugang
Netzentgelte
In den Netznutzungsentgelten sind die Kosten für die Nutzung der Netzinfrastruktur für das Netz der Überlandwerk Erding GmbH & Co. KG und der vorgelagerten Netzbetreiber enthalten.
- Preisblatt für die Nutzung von Elektrizitätsversorgungsnetzen (gültig ab 01.01.2024)
- Preisblatt für die Nutzung von Elektrizitätsversorgungsnetzen (gültig ab 01.01.2023)
- Preisblatt für die Nutzung von Elektrizitätsversorgungsnetzen (gültig ab 01.01.2022)
- Preisblatt für die Nutzung von Elektrizitätsversorgungsnetzen (gültig ab 01.01.2021)
- Preisblatt für die Nutzung von Elektrizitätsversorgungsnetzen (gültig ab 01.01.2020)
- Preisblatt für die Nutzung von Elektrizitätsversorgungsnetzen (gültig ab 01.01.2019)
- Preisblatt für die Nutzung von Elektrizitätsversorgungsnetzen (gültig ab 01.01.2018)
- Referenzpreisblatt zur Ermittlung vermiedener Netzentgelte (gültig ab 01.01.2018)
Entgelt für die Mehr- / Mindermengen
Sonderformen der Netznutzung
Atypische Netznutzung gem. § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV
Ist auf Grund vorliegender oder prognostizierter Verbrauchsdaten oder auf Grund technischer oder vertraglicher Gegebenheiten offensichtlich, dass der Höchstlastbeitrag eines Letztverbrauchers vorhersehbar erheblich von der zeitgleichen Jahreshöchstlast aller Entnahmen aus dieser Netz- oder Umspannebene abweicht, so haben Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen diesem Letztverbraucher in Abweichung von § 16 ein individuelles Netzentgelt anzubieten, das dem besonderen Netznutzungsverhalten des Netzkunden angemessen Rechnung zu tragen hat.
Gemäß den Vorgaben der BNetzA hat die Überlandwerk Erding GmbH & Co. KG die entsprechenden Hochlastzeitfenster je Jahreszeit ermittelt und veröffentlicht.
- Hochlastzeitfenster für atypische Netznutzung 2024
- Hochlastzeitfenster für atypische Netznutzung 2023
- Hochlastzeitfenster für atypische Netznutzung 2022
- Hochlastzeitfenster für atypische Netznutzung 2021
- Hochlastzeitfenster für atypische Netznutzung 2020
- Hochlastzeitfenster für atypische Netznutzung 2019
- Hochlastzeitfenster für atypische Netznutzung 2018
- Hochlastzeitfenster für atypische Netznutzung 2017
- Hochlastzeitfenster für atypische Netznutzung 2016
- Hochlastzeitfenster für atypische Netznutzung 2015
- Hochlastzeitfenster für atypische Netznutzung 2014
- Hochlastzeitfenster für atypische Netznutzung 2013
Individuelle Netzentgelte gem. § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV
Stromintensive Netznutzung gem. § 19 Abs. 2 Satz 2 StromNEV
Ein individuelles Netzentgelt ist außerdem auch anzubieten, wenn die Stromabnahme aus dem Netz der allgemeinen Versorgung für den eigenen Verbrauch an einer Abnahmestelle pro Kalenderjahr sowohl die Benutzungsstundenzahl von mindestens 7.000 Stunden im Jahr erreicht als auch der Stromverbrauch an dieser Abnahmestelle pro Kalenderjahr zehn Gigawattstunden übersteigt.
Individuelle Netzentgelte gem. § 19 Abs. 2 Satz 2 StromNEV
Aktuell sind keine individuellen Netzentgelte vereinbart.
Singulär genutzte Betriebsmittel gem. § 19 Abs. 3 StromNEV
Sofern ein Netznutzer sämtliche in einer Netz- oder Umspannebene von ihm genutzten Betriebsmittel ausschließlich selbst nutzt, ist zwischen dem Betreiber dieser Netz- oder Umspannebene und dem Netznutzer für diese singulär genutzten Betriebsmittel gesondert ein angemessenes Entgelt festzulegen.
Individuelle Netzentgelte gem. § 19 Abs. 2 Satz 3 StromNEV
Aktuell sind keine individuellen Netzentgelte vereinbart.
Verträge Netzzugang
Lieferantenrahmenvertrag
Dieser Vertrag regelt die Rechte und Pflichten der Vertragspartner zum Zugang zu den Energieversorgungsnetzen für die Belieferung von Letztverbrauchern, deren elektrische Anlagen an das Verteilungsnetz des Netzbetreibers angeschlossen sind.
Anschlussnutzungsvertrag
Der Anschlussnutzungsvertrag regelt die gegenseitigen Rechte und Pflichten zwischen Netzbetreiber und Kunde anlässlich der Nutzung des Anschlusses an der bezeichneten Entnahmestelle zum Zwecke des Strombezugs durch den Kunden.
Netzstrukturdaten
Stand 31.12.2022
Jahreshöchstlast 2022
Jahreshöchstlast | 34.302 | kW |
Lastverlauf
Summenlast nicht leistungsgemessener Kunden
Gesamt | 20.565 | kW |
Summenlast der Fahrplanprognose
Gesamt | 20.565 | kW |
Höchstentnahmelast
Gesamt | 28.957 | kW |
Bezug aus der vorgelagerten Netzebene | 112.310.466 | kWh |
Einpeisungen pro Spannungsebene und im zeitlichen Verlauf
MS | 43.475.173 | kWh |
MS/NS | 4.618.091 | kWh |
NS | 28.114.014 | kWh |
Stromkreislängen
Freileitung:
MS | 16,9 | km |
NS | 16,5 | km |
Kabelleitungen:
MS | 272,0 | km |
NS | 752,4 | km |
Installierte Leistung der Umspannebenen
MS/NS | 122.515 | kVA |
Entnommene Jahresarbeit
Im Vorjahr entnommene Jahresarbeit:
MS | 58.675.285 | kWh |
MS/NS | 3.976.469 | kWh |
NS | 120.464.605 | kWh |
Anzahl der Entnahmestellen
nach Spannungsebenen:
MS | 68 | Entnahmestellen |
MS/NS | 20 | Entnahmestellen |
NS | 29.911 | Entnahmestellen |
nach Lastprofil:
Anzahl der Entnahmestellen mit einer viertelstündlichen registrierenden Leistungsmessung | 294 | Entnahmestellen |
Anzahl sonstiger Entnahmestellen | 29.705 | Entnahmestellen |
Versorgungsgebiet nach Einwohnern
Gesamt | 53.780 | Einwohner |
Versorgte Fläche
NS | 21,483 | km2 |
Versorgungsgebiet Geographische Fläche
Gesamt | 168,80 | km2 |
Planauskunft
Bereits 1990 wurde bei den Stadtwerken Erding die Grafische Datenverarbeitung eingeführt.
Das gesamte Strom-, Erdgas- und Wassernetz des Versorgungsgebiets ist in einer Datenbank erfasst. Sie enthält alle technischen Details zu den Anschlüssen und Leitungen, z.B. Anschlusssäulen, Sicherungen, Ortsnetzkabel, Straßenbeleuchtung etc.. Jede Erweiterung oder Änderung wird umgehend erfasst. Detaillierte Netzpläne können von unseren Mitarbeitern umgehend erstellt und ausgedruckt werden.
Jeder, der im Rahmen eines Bauvorhabens eine Grabung durchführen möchte, ist verpflichtet, sich über den Verlauf von Kabeln und Leitungen zu erkundigen. Architekten, Planer, Bauunternehmer und Privatpersonen erhalten kostenlos die erforderlichen Planauskünfte. Nutzen Sie diesen Service über unsere E--Mail-Adresse: plan@stadtwerke-erding.de.
Anforderung von Bestandsplänen
Wünschen Sie einen Bestandsplan für Strom oder Wasser? Dann senden Sie uns eine E-Mail mit den folgenden Angaben:
- Name, Anschrift und E-Mail-Adresse, Telefonnummer für evtl. Rückfragen und ggf. Ihre Faxnummer
- Genaue Bezeichnung des Orts des Bauvorhabens (Ort, Straße, Hausnummer oder zwischen Hausnummer und
Hausnummer) - Zu erfassender Radius um den Ort
- Angaben über die benötigten technischen Details
- Gewünschter Maßstab (1:100 / 1:200 / 1:250 / 1:500 / 1:1000 / 1:2500 / oder 1:5000)
Spätestens am übernächsten Werktag, in besonders eiligen Fällen noch am selben Tag, erhalten Sie von uns eine Rückantwort.
Bestandspläne für Erdgas bekommen Sie bei:
plan-erding@esb.de
Netzverluste
Stand 31.12.2022
Summenlast der Netzverluste § 17 (2) Nr. 3 StromNZV
Gesamt | 1.284 | kW |
Mengen und Preise der Verlustenergie § 17 (2) Nr. 7 StromNZV
Gesamt | 5.330.480 | kWh |
Gesamt | 210.857 | € |
Höhe der Durchschnittsverluste § 10 (2) StromNEV
Netzverluste:
MS | 0,89 | % |
MS/NS | 0,98 | % |
NS | 2,46 | % |
Höhe der Beschaffungskosten § 10 (2) StromNEV
durchschnittliche Beschaffungskosten der Verlustenergie | 3,956 | ct / kWh |
Differenzbilanzierung
Ergebnis der Differenzbilanzierung
Nach §12 Abs. 3 StromNZV besteht keine Verpflichtung zur Führung eines Differenzbilanzkreises.
Grund- und Ersatzversorgung
Festlegung des Grundversorgers
Grundversorger nach § 36 Abs. 2 ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, welches die meisten Haushaltskunden nach § 3 Nr. 22 EnWG in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.
Der Grundversorger im Netzgebiet der Überlandwerk Erding GmbH & Co. KG nach § 36 Abs. 2 EnWG ist ab dem 01.01.2022 die:
Überlandwerk Erding GmbH & Co. KG
Am Gries 21
85435 Erding
Das Netzgebiet der Überlandwerk Erding GmbH & Co. KG umfasst die Stadt Erding und die Gemeinden Berglern, Eitting, Marzling, sowie Teile der Gemeinden Fraunberg, Langenbach und Wartenberg.
Ersatzversorgung
Wenn der Strombezug eines Haushaltskunden nicht einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann, springt der Grundversorger für die Stromlieferung ein. Diese Art der Stromlieferung wird als Ersatzversorgung bezeichnet. Insbesondere im Insolvenzfall eines Stromlieferanten oder bei Verzögerungen der Vertragsumstellung beim Lieferantenwechsel kann der Haushaltskunde in die Ersatzversorgung fallen. Damit ist die Weiterversorgung des Haushaltskunden mit Strom in Niederspannung durch die Ersatzversorgung immer gesichert.
Die Ersatzversorgung dauert maximal drei Monate. Wenn kein Vertragsabschluss mit einem Lieferanten erfolgt, fallen Haushaltskunden i.d.R. in die Grundversorgung.
Messstellenbetrieb
Information über die zukünftige Ausstattung von Messstellen mit modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen gemäß § 37 Abs. 1 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)
Mit dem MsbG welches am 2. September 2016 in Kraft getreten ist, gibt der Gesetzgeber die Rahmenbedingungen zur Ausstattung von Messstellen mit modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen vor. Darüber hinaus trifft das Gesetz auch Regelungen zur Datenkommunikation sowie zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Messwerten.
Die Überlandwerk Erding GmbH & Co. KG übernimmt nach § 3 MsbG den Messstellenbetrieb als grundzuständiger Messstellenbetreiber i.S.d.G., soweit nicht eine anderweitige Vereinbarung nach § 5 oder § 6 MsbG durch den Anschlussnutzer bzw. den Anschlussnehmer getroffen wird.
- Allgemeine Informationen zum Messstellenbetrieb
- Preisblatt grundzuständiger Messstellenbetrieb gültig ab 01.01.2024
- Preisblatt grundzuständiger Messstellenbetrieb gültig bis 31.12.2023
Verträge
Messstellenvertrag
Der veröffentlichte Messstellenvertrag kann mit dem Lieferanten oder mit dem Anschlussnutzer abgeschlossen werden.
Übernimmt der Lieferant für den jeweiligen Letztverbraucher nicht die Abwicklung des Messstellenbetriebs moderner Messeinrichtungen und intelligenter Messsysteme über diesen Vertrag, bedarf es für die betreffende Entnahmestelle einer gesonderten Vereinbarung über die Leistung des Messstellenbetriebs zwischen dem Letztverbraucher und dem Messstellenbetreiber bzw. kommt diese gemäß § 9 Absatz 3 Satz 1 MsbG dadurch zustande, dass der Letztverbraucher Elektrizität aus dem Netz der allgemeinen Versorgung über einen Zählpunkt entnimmt.
In diesem Fall erhält der Anschlussnutzer eine jährliche Abrechnung in Papierform.
Messstellenbetreiberrahmenvertrag
Instandhaltung
Die Wartung, Instandhaltung und Erweiterung unserer Anlagen und Leitungsnetze dienen der optimalen Versorgung unserer Kunden. Leider kann es dabei vorübergehend zu Störungen kommen.
Hier finden Sie Kurzinformationen zu den geplanten Maßnahmen oder Netzengpässen in unserem Netzgebiet.
Störungen / Netzengpässe
Momentan liegen in unserem Netzgebiet keine Störungen oder Netzengpässe vor.
E-Mail Zertifikate
Hier können Sie die aktuellen E-Mail-Zertifikate zur vertraulichen Abwicklung der Marktpartnerkommunikation abrufen.
Überlandwerk Erding GmbH & Co. KG
Verschlüsselung (S/MIME) und Signatur
Sparte | BDEW-Nummer | E-Mail / Zertifikat |
---|---|---|
Strom-Netz | 9900176000002 | Zertifikat: stromnetz.p7b |
Strom-Vertrieb | 9903648000005 | Zertifikat: stromvertrieb.p7b |
Nachweis für Wiederverkäufer
Hier steht der Nachweis für Wiederverkäufer von Elektrizität für Zwecke der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers der Überlandwerk Erding GmbH & Co. KG zum download bereit:
Kontakt
Christian Maisch
Technischer Leiter
Tel. 08122/407-123
E-Mail: maisch@ueberlandwerk-erding.de
Michael Dreiling
Netzbau und Netzplanung
Tel. 08122/407-124
E-Mail: dreiling@ueberlandwerk-erding.de
Stephan Hampel
Hausanschlüsse, Netzbau und Netzplanung
Tel. 08122/407-122
E-Mail: hampel@ueberlandwerk-erding.de
Christian Pirker
Leiter Netzzugang, Netztechnik, Zählerwesen
Tel. 08122/407-142
E-Mail: pirker@ueberlandwerk-erding.de
Christoph Tauber
Baustrom, Inbetriebnahmen Hausanschlüsse
E-Mobility, Zählerwesen, Arbeits-/Gesundheitsschutz, SiFa
Tel. 08122/407-129
E-Mail: tauber.c@ueberlandwerk-erding.de
Markus Hintermaier
Netzberechnung, Anmeldung & Inbetriebnahmen PV-Anlage
Tel. 08122/407-125
E-Mail: hintermaier@ueberlandwerk-erding.de
Planauskunft
Grafische Datenverarbeitung / Bestandspläne
Tel. 08122/407-126
plan@stadtwerke-erding.de
Informationszentrum
Stadtwerke Erding GmbH
Am Gries 21
85435 Erding
Telefon (08122) 407-111
Telefax (08122) 407-105
info@stadtwerke-erding.de
Servicezeiten:
Montag bis Mittwoch:
08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag:
08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr
Freitag:
08:00 - 12:00 Uhr
Hier gelangen Sie zur Homepage der Stadt Erding.