Elektriker

Netze

Grund-und Ersatzversorgung

Festlegung des Grundversorgers

Grundversorger nach § 36 Abs. 2 ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, welches die meisten Haushaltskunden nach § 3 Nr. 22 EnWG in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.

Der Grundversorger im Netzgebiet der Überlandwerk Erding GmbH & Co. KG nach § 36 Abs. 2 EnWG ist ab dem 01.01.2022 die:

Überlandwerk Erding GmbH & Co. KG
Am Gries 21
85435 Erding

Das Netzgebiet der Überlandwerk Erding GmbH & Co. KG umfasst die Stadt Erding und die Gemeinden Berglern, Eitting, Marzling, sowie Teile der Gemeinden Fraunberg, Langenbach und Wartenberg.

Ersatzversorgung

Wenn der Strombezug eines Haushaltskunden nicht einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann, springt der Grundversorger für die Stromlieferung ein. Diese Art der Stromlieferung wird als Ersatzversorgung bezeichnet. Insbesondere im Insolvenzfall eines Stromlieferanten oder bei Verzögerungen der Vertragsumstellung beim Lieferantenwechsel kann der Haushaltskunde in die Ersatzversorgung fallen. Damit ist die Weiterversorgung des Haushaltskunden mit Strom in Niederspannung durch die Ersatzversorgung immer gesichert.

Die Ersatzversorgung dauert maximal drei Monate. Wenn kein Vertragsabschluss mit einem Lieferanten erfolgt, fallen Haushaltskunden i.d.R. in die Grundversorgung.

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Am Gries 21
85435 Erding
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