Elektriker

Netze

Entgelte Netzzugang

Netzentgelte

In den Netznutzungsentgelten sind die Kosten für die Nutzung der Netzinfrastruktur für das Netz der Überlandwerk Erding GmbH & Co. KG und der vorgelagerten Netzbetreiber enthalten.

Entgelt für die Mehr- / Mindermengen

Sonderformen der Netznutzung

Atypische Netznutzung gem. § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV

Ist auf Grund vorliegender oder prognostizierter Verbrauchsdaten oder auf Grund technischer oder vertraglicher Gegebenheiten offensichtlich, dass der Höchstlastbeitrag eines Letztverbrauchers vorhersehbar erheblich von der zeitgleichen Jahreshöchstlast aller Entnahmen aus dieser Netz- oder Umspannebene abweicht, so haben Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen diesem Letztverbraucher in Abweichung von § 16 ein individuelles Netzentgelt anzubieten, das dem besonderen Netznutzungsverhalten des Netzkunden angemessen Rechnung zu tragen hat.

Gemäß den Vorgaben der BNetzA hat die Überlandwerk Erding GmbH & Co. KG die entsprechenden Hochlastzeitfenster je Jahreszeit ermittelt und veröffentlicht.

Individuelle Netzentgelte gem. § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV

Stromintensive Netznutzung gem. § 19 Abs. 2 Satz 2 StromNEV

Ein individuelles Netzentgelt ist außerdem auch anzubieten, wenn die Stromabnahme aus dem Netz der allgemeinen Versorgung für den eigenen Verbrauch an einer Abnahmestelle pro Kalenderjahr sowohl die Benutzungsstundenzahl von mindestens 7.000 Stunden im Jahr erreicht als auch der Stromverbrauch an dieser Abnahmestelle pro Kalenderjahr zehn Gigawattstunden übersteigt.

Individuelle Netzentgelte gem. § 19 Abs. 2 Satz 2 StromNEV
Aktuell sind keine individuellen Netzentgelte vereinbart.

Singulär genutzte Betriebsmittel gem. § 19 Abs. 3 StromNEV

Sofern ein Netznutzer sämtliche in einer Netz- oder Umspannebene von ihm genutzten Betriebsmittel ausschließlich selbst nutzt, ist zwischen dem Betreiber dieser Netz- oder Umspannebene und dem Netznutzer für diese singulär genutzten Betriebsmittel gesondert ein angemessenes Entgelt festzulegen.

Individuelle Netzentgelte gem. § 19 Abs. 2 Satz 3 StromNEV
Aktuell sind keine individuellen Netzentgelte vereinbart.

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