Elektriker

Netze

Messstellenbetrieb

Messstellenbetrieb

Der Gesetzgeber hat auf der Grundlage des § 21b des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und der hierzu erlassenen Messzugangsverordnung (MessZV) die Rahmenbedingungen dafür geschaffen, dass Leistungen auf dem Gebiet des Zähler- und Messwesens auch von anderen Marktteilnehmern als dem Netzbetreiber erbracht werden können.

Auf Wunsch eines Anschlussnutzers kann der Messstellenbetrieb von einem Dritten durchgeführt werden, sofern der einwandfreie und den eichrechtlichen Vorschriften entsprechende Betrieb der Messeinrichtung bzw. die einwandfreie und den eichrechtlichen Vorschriften entsprechende Messung und eine Weitergabe der Daten an die berechtigten Marktteilnehmer durch den Dritten gewährleistet ist.
Um den Messstellenbetrieb im Netzgebiet der Erdgasversorgung Erding GmbH & Co. KG (EGE) durchführen zu können, muss der Interessent einen Messstellenbetreiberrahmenvertrag mit dem Netzbetreiber abschließen. In diesem Vertrag sind die wesentlichen Bedingungen für den Messstellenbetrieb durch einen Dritten geregelt.

Bei Interesse wenden Sie sich bitte an netz@stadtwerke-erding.de.

Kundenzentrum

Stadtwerke Erding GmbH
Am Gries 21
85435 Erding
Telefon (08122) 407-111
Telefax (08122) 407-105 
info@stadtwerke-erding.de

Öffnungszeiten:
Montag bis Mittwoch:
08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag:
08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr
Freitag:
08:00 - 12:00 Uhr

Logo

Hier gelangen Sie zur Homepage der Stadt Erding.