Elektriker

Netze

Grund- und Ersatzversorgung

Festlegung des Grundversorgers

Grundversorger nach § 36 Abs. 2 ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, welches die meisten Haushaltskunden nach § 3 Nr. 22 EnWG in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.

Der Grundversorger im Netzgebiet der Erdgasversorgung Erding GmbH & Co. KG nach § 36 Abs. 2 EnWG ist ab dem 01.01.2022 die:

Erdgasversorgung Erding GmbH & Co. KG
Am Gries 21
85435 Erding

Das Netzgebiet der Erdgasversorgung Erding GmbH & Co. KG umfasst das Erdinger Stadtgebiet und die Gemeinden Fraunberg, Moosinning, Langenpreising, Markt Wartenberg, Neuching, Walpertskirchen und Wörth.

Ersatzversorgung

Nach § 38 EnWG befinden sich Letztverbraucher, welche Erdgas beziehen, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann, in Ersatzversorgung. Ein Kunde fällt in die Ersatzversorgung, damit sichergestellt ist, dass der Kunde ohne Unterbrechung weiter mit Erdgas beliefert wird.

Der Ersatzversorger ist der nach § 36 EnWG bestimmte örtliche Grundversorger. Die Ersatzversorgung dauert maximal drei Monate. Wenn kein Vertragsabschlus

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Am Gries 21
85435 Erding
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Telefax (08122) 407-105 
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