Grund- und Ersatzversorgung
Festlegung des Grundversorgers
Grundversorger nach § 36 Abs. 2 ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, welches die meisten Haushaltskunden nach § 3 Nr. 22 EnWG in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.
Der Grundversorger im Netzgebiet der Erdgasversorgung Erding GmbH & Co. KG nach § 36 Abs. 2 EnWG ist ab dem 01.01.2022 die:
Erdgasversorgung Erding GmbH & Co. KG
Am Gries 21
85435 Erding
Das Netzgebiet der Erdgasversorgung Erding GmbH & Co. KG umfasst das Erdinger Stadtgebiet und die Gemeinden Fraunberg, Moosinning, Langenpreising, Markt Wartenberg, Neuching, Walpertskirchen und Wörth.
Ersatzversorgung
Nach § 38 EnWG befinden sich Letztverbraucher, welche Erdgas beziehen, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann, in Ersatzversorgung. Ein Kunde fällt in die Ersatzversorgung, damit sichergestellt ist, dass der Kunde ohne Unterbrechung weiter mit Erdgas beliefert wird.
Der Ersatzversorger ist der nach § 36 EnWG bestimmte örtliche Grundversorger. Die Ersatzversorgung dauert maximal drei Monate. Wenn kein Vertragsabschlus
Informationszentrum
Stadtwerke Erding GmbH
Am Gries 21
85435 Erding
Telefon (08122) 407-111
Telefax (08122) 407-105
info@stadtwerke-erding.de
Servicezeiten:
Montag bis Mittwoch:
08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag:
08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr
Freitag:
08:00 - 12:00 Uhr
Hier gelangen Sie zur Homepage der Stadt Erding.